Impressum:

CLARITY & SUCCESS Software GmbH
Bokeler Straße 28
33790 Halle/Westfalen (GERMANY)
Tel.: +49 (0) 5201 66 27-0
Fax: +49 (0)5201 66 27-11
E-Mail: info@clarity-success.com


Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Florian Henkel
Handelsregister: Amtsgericht Gütersloh HRB 5028
Steuernummer: 351/5711/0335
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 17 62 65 235

Verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. Florian Henkel


Rechtliche Hinweise

CLARITY & SUCCESS ist ein Warenzeichen der CLARITY & SUCCESS Software GmbH. Windows ist ein Warenzeichen der Microsoft Corporation. Alle anderen Produktnamen sind Warenzeichen der jeweiligen Eigentümer. Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Lieferung solange Vorrat reicht. Irrtümer vorbehalten.

Die abgebildeten Bildschirmmasken und Demo-Daten sind frei erfunden. Etwaige Ähnlichkeiten und Zusammenhänge sind zufällig. Die Daten dienen ausschließlich zur Demonstration der Programmfunktionalität.

 


Haftungsausschluss

Die CLARITY & SUCCESS GmbH, im folgenden CLARITY & SUCCESS genannt, ist stets bemüht, alle Informationen so korrekt und aktuell wie möglich zu halten. Dennoch übernimmt CLARITY & SUCCESS keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen CLARITY & SUCCESS, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens CLARITY & SUCCESS kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.


Disclaimer

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links") besteht eine Haftungsverpflichtung seitens CLARITY & SUCCESS nur dann, wenn von ihnen positive Kenntnis (auch von einem rechtswidrigen oder strafbaren Inhalt) vorliegt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. CLARITY & SUCCESS erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten Seiten hat CLARITY & SUCCESS keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich CLARITY & SUCCESS hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge im Forum. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.


Copyright

CLARITY & SUCCESS ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Fotos und Texte zu beachten und selbst erstellte Grafiken, Fotos und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Fotos und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Das Copyright für veröffentlichte, von CLARITY & SUCCESS, einem CLARITY & SUCCESS-Mitarbieter oder sonstigen von CLARITY & SUCCESS beauftragten Personen selbst erstellte Objekte bleibt allein bei CLARITY & SUCCESS. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Fotos und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.


Datenschutz

CLARITY & SUCCESS versichert, dass persönlichen Daten mit der größten Sorgfalt und unter Einhaltung der entsprechenden Gesetze erhoben, gespeichert und genutzt werden. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.

Hier können Sie nähere Informationen über die bundesdeutschen Datenschutzbestimmungen und den Umgang mit Ihren Daten bei Clarity & Success lesen.

 

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CLARITY & SUCCESS SOFTWARE GmbH:

 

 

 

I. Allgemeines

1. Für den Umfang der Lieferung und die genaue Leistungsbeschreibung ist der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag i.V.m. der Auftrags­bestätigung der Fa. CLARITY & SUCCESS SOFTWARE GMBH - nachfolgend Firma genannt - maßgebend.

2. Bei Lieferung von Software gilt in Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Softwarelizenzvereinbarung sowie die sonstigen Bedingungen der Firma. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an.

Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir diese bestätigen oder durch Übersendung der Ware nachkommen.

3. Angebote der Firma sind freibleibend.

4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Firma diese schriftlich bestätigen. Dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich und einvernehmlich abgeändert wer­den. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Verkaufs und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Ge­samtheit nicht berührt.

5. Für die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma gelten ausschließlich deren Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wurde, sie aber dem Besteller bei einem von der Firma bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von den Bedingungen der Firma erteilt, so gelten auch dann nur die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma, selbst wenn diese nicht widerspricht. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von der Firma ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Hinweise des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

II. Lieferfristen

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Die Firma ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsver­pflichtungen seitens der Firma setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Firma  berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahme­verzuges geht die Gefahr der zufälligen Ver­schlechterung auf den Kunden über.

III. Höhere Gewalt

Fälle  höherer Gewalt - als solche gelten die Um­stände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsver­pflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und um Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner dazu be­rechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungs­umfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

IV. Preise

1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gültigen MwSt.

2. Sämtliche Preise schließen Verpackung und Lieferung bis zum Kunden aus. Die Firma ist be­rechtigt, für die Anlieferung eine Vergütung gemäß der geltenden Preisliste der Firma zu berechnen.

3. Die Installation der Ware hat der Kunde gesondert zu zahlen. Hierfür gilt die jeweilige Preis­liste.

4. Die Preise für Individualsoftwareentwicklung werden nach dem tatsächlichen Aufwand anhand der vereinbarten Einheitssätze berechnet.

5. Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die von der Firma nicht zu vertreten sind, später als vier Monate nach Vertragsabschluß geliefert wird.

6. Beratungshonorar verstehen sich netto und sind mit dem Kunden schriftlich zu vereinbaren, sonst gelten die aktuellen Stundensätze.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen der Firma sind ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.

2. Kundenbestellungen (Hardware) sind gegen Vor­kasse von 50 % des Bruttowarenwertes im voraus zu zahlen. Die verbliebenen 50% sind bei Abholung oder Lieferung in bar ohne jeden Abzug Zug um Zug gegen Aushändigung der Ware und der Rechnung zu bezahlen.

2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung der Firma; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gegen voll zu Lasten des Kunden.

3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Firma berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma ist zulässig.

4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist die Firma - unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämt­liche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbe­haltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

V. Versand und Gefahrübergang

1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden.

2. Die Firma wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Kunden.

3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

VI. Gewährleistung

Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bzgl. Beschaffenheit und Einsatzzweck unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

1. Lieferung neuer Computer bzw. EDV-Geräte

a) Die Gewährleistung für neue Computer, Hardware und Zu­behör beträgt 6 Monate.

b) Wenn der Kunde die Betriebs- oder Wartungs­empfehlungen der Hersteller bzw. der Firma nicht befolgt, Änderungen an den Systemen vornimmt, Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien ver­wendet, die nicht den Originalspezifikationen ent­sprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, Gewährleistungsansprüche sind auch nicht abtretbar.

c) Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängel nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich erhoben werden. Die Gewähr­leistungsverpflichtung der Firma beschränkt sich nach deren Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Firma zurückgesandt werden.

d) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Kunde für den Fall, daß er Geräte zur Nach­besserung an die Firma übergibt, vorher die auf der Hardware vorhandenen Daten zu sichern hat, da die Firma keine Haftung für den Verlust bzw. der fehlerhaften Bearbeitung von Daten übernimmt.

e) Bei Festplatten- oder Datenträgerschäden ist der Tausch bzw. die Reparatur der Hardware und nicht die erneute Installation der Software bzw. der Daten im Garantievertrag abgesichert.

Eine Installation der Software und Wiederherstellung der Daten wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Für eine regelmäßige Datensicherung ist der Kunde verantwortlich.

f) Ebenfalls wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Kunde keinen Anspruch auf die kostenlose Überlassung eines Leihgerätes hat. Sofern die Firma ein Leihgerät zur Verfügung stellen sollte, so ge­schieht dies nur zu einem monatlichen Entgelt i.H.v. 20 % des Bruttokaufpreises des verliehenen Gerätes.

g) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind aus­geschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden (z.B. bei Verlust und fehlerhaften Bearbeitung von Daten) sind. Ferner sind ausge­schlossen Ansprüche aus Verschulden bei Abschluß des Vertrages, aus positiver Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung, es sei denn, daß in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahr­lässigkeit zwingend gehaftet wird.

h) Der Kunde stellt die Firma von allen Ansprüchen dritter frei, die über den Rahmen der Haftungen nach diesen Bedingungen hinausgehen. Diese Ge­währleistungsregelung gilt nur zu Gunsten des Kunden als Erstkäufer.

i) Für den Fall der Wandlung muß der Kunde der Firma die üblichen Gebrauchsvorteile bzw. Nutzungen für den überlassenen Computer aus­gleichen.

2. Zubehör und Ersatzteile

a) Für verkauftes und geliefertes Zubehör bzw. Einzelteile gilt dieselbe Gewährleistung wie bei der Lieferung von neuen Computern.

b) Der Kunde ist im Fall einer Mängelrüge ver­pflichtet, das defekte Gerät bzw. Teile auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines bzw. der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt der Firma oder eine von ihr beauftragte Firma zu senden.

c) Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neue Gewähr­leistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Typenräder etc. sowie unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß keine Gewährleistungs­ansprüche zu Gunsten des Kunden mehr bestehen.

d) Die Gewährleistung für gelieferte sonstige Gegenstände richtet sich nach den Vorschriften des HGB.

3. Standartsoftware

a) Die Gewährleistung  für gelieferte Standartsoft­ware, also solcher Software die nicht entsprechend den Bedürfnissen des Kunden angepaßt oder erstellt wurde, beträgt 6 Monate ab Übergabe.

b) Der Kunde muß die Mängelrüge sofort schriftlich in nachvollziehbarer Form mitteilen. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn eine Abweichung von der Benutzerdokumentation (Handbuch) gegeben ist und der Mangel reproduzierbar ist. Kann bei einer Überprüfung der Firma der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung durch die Firma, insbesondere bei fehlerhaften Ge­brauch des Programmes oder Vorliegen sonstiger von der Firma nicht zu vertretender Störungen.

c) Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Anwender und vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, daß solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Ebenfalls haftet die Firma nicht für Fehler, die auf unsachgemäßer Bedienung aufgrund anderer, nicht bei Installation des Grundprogrammes vorhandener oder nicht angepaßter Hardware entstehen.

d) Gelingt der Firma die Beseitigung eines Mangels durch Nachbesserung ( 3 Nachbesserungsversuche) oder Ersatzlieferung der Software in angemessener Frist nicht, kann der Kunde Herabsetzung des Kauf­preises verlangen oder die Software gegen Erstat­tung des entsprechenden Kaufpreises zurückgeben Zug um Zug gegen Vergütung der gezogenen Nutzungen. Vor Durchführung einer Mängelbeseitigung hat jedoch der Kunde das Mangelerscheinungsbild genau darzulegen, damit festgestellt werden kann, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Hierzu ist schriftlich anzugeben, an welcher Anlage der Fehler aufgetreten ist, der Bediener, die eingegebenen Daten, Menü oder Programm welches bearbeitet wurde, Fehleranzeigen und eventuelle Fehlerbehebungsversuche.

Macht der Kunde Gewährleistungsrechte in dem vorgenannten Sinne geltend, hat dies keinen Einfluß auf weitere zwischen ihm und der Firma geschlossenen Verträgen. Insbesondere sind weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehler­hafter Verarbeitung von Daten. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigen­schaften zwingend gehaftet wird.

e) Ausgeschlossen sind auch Ansprüche aus Ver­schulden bei Abschluß des Vertrages, aus positiver Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung, es sei denn, daß in Fallen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

4. Individualprogrammierung

Wenn die Firma für den Kunden eine Individual­programmierung durchführt, so richten sich die Rechte und Pflichten des Kunden nach §§ 635 ff. BGB, wobei ausdrücklich auf folgende Sonder­bestimmungen hingewiesen wird:

a) Grundsätzlich ist zu bemerken, daß eine total fehlerfreie Software nicht hergestellt werden kann. Definitiv keine Mängel im rechtlichen Sinne sind alle Fehler, deren Behebung nur unter rein technischen Gesichtspunkten den Programmablauf schöner oder zweckmäßiger gestalten würde, wenn sie das Ver­halten an der Benutzeroberfläche praktisch nicht beeinflussen, z.B. keine Antwortzeiten verlängern oder auch nicht dazu führen, daß die Speicher­kapazität des Rechners dauern überlastet ist.

b) Ein Fehler liegt nur dann vor, wenn die Soll-Beschaffenheit des Systems nach Pflichtenheft oder sonstigen Auftragsunterlagen von der Ist-Beschaffenheit abweicht.

Bei Nichtvorliegen eines Pflichtenheftes richtet sich die Fehlereigenschaft danach, ob das Individual­programm den üblichen Standards vergleichbarer Programme nach dem jeweiligen Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. zum Zeitpunkt der Ablieferung entspricht.

c) Bis zur Abnahme hat der Kunde einen Her­stellungsanspruch.

Hat der Kunde die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt oder erfolgt sie nicht konkludent durch die Ingebrauchnahme der Software, so ist diese spätestens 1 Monat nach Übergabe der Individualsoftware gegeben, wenn

- dem Kunden eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt wurde und

- die Firma sich verpflichtet hat, den Kunden bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.

d) Nach erfolgter Abnahme besteht ein 6-monatiges Gewährleistungsrecht des Kunden, welches jedoch zunächst auf die Nachbesserung beschränkt wird. Erst nach 3-maligen erfolglosem Nachbesserungs­versuch bzw. endgültiger Nachbesserungsver­weigerung durch die Firma oder erfolgloser Frist­setzung mit Ablehnungsandrohung, kann der Kunde die Wandlung oder Minderung erklären.

Voraussetzung ist jedoch, daß ein Fehler in der oben beschriebenen Form vorliegt und daß der Mangel ordnungsgemäß angezeigt wurde, d.h. das Mangel­erscheinungsbild genau dargelegt wurde. Dies­bezüglich ist der Kunde verpflichtet, den konkreten Mangel nebst den dabei auftretenden Fehler­meldungen zu dokumentieren und dem Hersteller unverzüglich zu überreichen. Der Kunde hat ein „Logbuch“ über die eventuell auftretenden Fehler zu führen, welches im Detail festhält, welche Fehler wann eingetreten sind. Festzuhalten ist hier je nach Art der benutzten Software bzw. Hardware Zeit­punkt des Fehlerauftritts, Bediener, eingegebene Daten, Menü oder Programm, das bearbeitet wird, Fehleranzeigen und evtl. Fehlerbehebungsversuche.

e) Für den Fall der Wandlung verpflichtet sich der Kunde die Software zurückzugeben und alle bei ihm verbliebenen Kopien zu löschen. Der Wert der ge­zogenen Nutzungen ist bei der Rückgabe der Vergütung anzurechnen.

f) Sowohl für die Individualsoftware als auch für die Standartsoftware gilt, daß diese mit einem aktuellen Virenprüfprogramm kontrolliert wurden, hierin aber keine bekannte Viren festgestellt wurden. Für Schäden durch nicht erkannte Viren haftet die Firma bzw. ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

g) Im übrigen gelten die bzgl. der Standartsoftware  (c und e) angeführten Haftungsausschlüsse.

h) Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich ausschließlich auf die Funktion der von Clarity & Success Software GmbH gelieferten Komponenten unter den von Clarity & Success Software GmbH empfohlenen Betriebsbedingungen, nicht aber auf eventuelle Fehlfunktionen an einem Gesamtsystem mit Komponenten oder Software anderer Hersteller. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Fa. Clarity & Success Software GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der diese, so ist Clarity & Success Software GmbH von der Gewährleistung befreit. Eine Haftung seitens Clarity & Success Software GmbH für Schäden, die auf den Gebrauch von Software oder Benutzung von Dokumentation, Steuerungen, Computer oder sonstig gelieferter Ware (Programmbeschreibungen, Schaltpläne, Einstellhinweise etc.) zurückzuführen sind,  wird ausdrücklich ausgeschlossen, auch für den Fall fehlerhafter Software oder irrtümlicher bzw. falscher Angaben. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf  Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht.

VII. Software

1. Soweit Programme zur Lieferung gehören, wird für diese dem Kunden ein einfaches unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt. Er darf das Programm weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlas­sen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den hieraus entstehenden Schaden, mindestens jedoch i.H.d. 10fachen Wert des verein­barten Kaufpreises für die Lieferung der Software, wenn nicht der Kunde nachweisen kann, daß ein geringerer Schaden entstanden ist.

2. Eine weitergehende Verwertung bedarf der vor­herigen schriftlichen Zustimmung der Firma. Die Firma kann ihrer Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen. Dieser ist insbesondere gegeben, wenn derartige Maßnahmen durch Veränderungen oder sonstige Eingriffe in die von der Firma ge­lieferten Programme durch hierzu nicht ausdrücklich von der Firma autorisierte Personen vorgenommen werden. Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jedweder Art in die Programme sind nicht gestattet.

3. Für die von der Firma selbst entwickelten Pro­gramme, wie z.B. Clarity & Success gelten zusätz­lich die Bestimmungen des Lizenzvertrages.

Alle Rechte an den Programmen bleiben bei der Firma bzw. bei dem Hersteller. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere die Weitergabe eines Programmes oder von Programmunterlagen an Dritte bedarf der Zustimmung der Firma bzw. des Herstellers.

4. Der Kunde wird alle Informationen über die Programme, die verwendeten Methoden und Ver­fahren sowie die Lizenzprogramme betreffenden Unterlagen vertraulich behandeln und alle Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugang Dritter zu verhindern.

5. An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Software sowie Individualsoftware und ähnlichen Unterlagen behält sich die Firma bzw. der Hersteller das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne die schriftliche Einwil­ligung der Firma oder des Herstellers dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Ko­pieren ist ohne die ausdrückliche Einwilligung der Firma bzw. des Herstellers ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind die Kopien unverzüglich an uns zurückzugeben.

6. Für Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrecht können wir nicht haftbar gemacht wer­den.

7. Der Kunde haftet für Schäden aufgrund miß­bräuchlicher Nutzung der Programme, insbesondere bei Weiternutzung gekündigter Programme, unzu­lässigen Kopien oder Weitergabe der Programme nebst Unterlagen an Dritte.

8. Sonderbestimmungen für Händler mit Einzel­lizenz

a) Der Lizenznehmer erwirbt das Recht, den Ver­tragsgegenstand zu dem in der jeweils aktuellen Preisliste genannten Preis zum Einsatz auf einem EDV-Gerät auf eigenen Namen und eigene Rechnung an eine Person/Firma zu übertragen. Dieses Verkaufs- oder Übertragungsrecht des Vertragsgegenstandes ist einmalig. Der Lizenznehmer verpflichtet seinen Abnehmer, den Vertragsgegen­stand nicht anderweitig zu verkaufen oder zu ver­markte.

b) Alles Weitere ergibt sich aus dem Lizenzvertrag.

VIII. Softwarepflegevertrag

Vorbemerkung: Sofern ein separater Software­pflegevertrag zwischen dem Kunden und der Firma geschlossen wurde, so sind dessen Bestimmung vorrangig gegenüber den nun folgenden allgemeinen Bestimmungen:

1. Vertragsgegenstand: Der Softwarepflegevertrag gilt nur für Softwareprogramme, soweit für diese Pflegeleistungen mitbestellt wurden. Für das Programm Clarity & Success verpflichtet sich der Kunde mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages auch einen Softwarepflegevertrag abzuschließen. Der Softwarepflegevertrag gilt nur für die jeweilige aktuelle Programmversion. Neue Programmversionen können die Kunden zu einem vergünstigten - neu auszuhandelnden - Preis bei der Firma erwerben. Dementsprechend beziehen sich die Betreuungsleistungen nur auf die jeweils aktuellen Updates.  Die Firma behält sich vor, zukünftige Leistungen zu geänderten Bedingungen anzubieten. Alle nachträglich erworbenen Programme/Module zum jeweiligen Grundpaket werden nach erfolgter Auftragsbestätigung weiterer Vertragsgegenstand und in die Berechnung mit aufgenommen.

2. Leistungsumfang: Die Firma nimmt während der Geschäftszeiten Fehlermeldungen fernmündlich oder schriftlich entgegen. Die Firma beseitigt Software­fehler und paßt die Programme an geänderte zwin­gende rechtliche Vorschriften oder Normen an. Programmfunktionen, Programmablauf und Pro­grammdarstellung selbst erstellter Programme ent­wickelt die Firma ständig nach branchenüblichen Richtlinien weiter. Aktuelle Programmstände stellt die Firma regelmäßig als Update zu Verfügung.

3. Vergütung: Für die im Leistungsumfang genann­ten Betreuungsleistungen berechnet die Firma eine Monatspauschale für jedes Programm/Modul gemäß jeweils gültiger Preisliste. Die Firma stellt ihre Kosten jeweils zum Ende des Monats in Rechnung. Der Kunde übernimmt die mit der Erfüllung der Pflegeleistung verbundenen Reise-, Fracht- oder Portokosten sowie die Kosten der ihm verbleibenden Datenträger. Der Kunde trägt auch die Kommunikationskosten. Die Firma kann auch verlangen, vom Kunden zurückgerufen zu werden.

4. Vertragsdauer: Der Softwarepflegevertrag wird zunächst bis zum Ablauf der seiner Unterzeichnung folgenden 2 Kalenderjahre geschlossen. Seine Lauf­zeit verlängert sich danach um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

5. Gewährleistung: Bzgl. der von der Firma erwor­benen Updates gelten die unter VI. Genannten Ge­währleistungs- und Haftungsbestimmungen. Münd­liche Beratungsleistungen sind stets unverbindlich.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Die Firma behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Waren vor, solange ihr noch Forderungen aus Geschäftsverbindung mit den Kunden zustehen.

2. Der Kunde ist berechtigt, über die in dem Eigen­tum der Firma stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seine Ver­pflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Firma rechtzeitig nachkommt.

3. Bei der Verarbeitung der Waren der Firma durch den Kunden gilt die Firma als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstandenen Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die Firma Miteigentum im Ver­hältnis des Rechnungswertes der Ware der Firma zu den anderen Materialien.

4. Ist im Fall der Verbindung die Ware der Firma mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware der Firma zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf die Firma über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Hat der Kunde auf der von der Firma gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt das Eigentum der Firma davon unberührt.

5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittes und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der im Eigentum der Firma stehenden Ware zu verlangen.

6. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer  ggf. dem Kunden gestatteten Ver­mietung der Waren, an denen der Firma Eigentum zusteht, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils der Firma an den verkauften Waren zur Sicherung ab. Die Firma nimmt die Ab­tretung an.

7. Auf Verlangen der Firma hat der Kunde ihr alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in ihrem Eigentum stehenden Waren, über den Stand­ort der vermieteten Waren und über die an die Firma abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Firma umgehend von einer Wohnsitz- bzw. Sitzverlegung zu benachrichtigen. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme der Ware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, der Firma unverzüglich Mitteilung zu machen.

8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der Firma um mehr als 20 %, so wird die Firma auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

X. Haftungsbegrenzung

1. Schadensersatzansprüche aus Verzug nach § 286 BGB, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Ver­tragsabschluß und aus unerlaubter Handlung zu Lasten der Firma sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahr­lässiges Verhalten verursacht wurde. Insbesondere haftet die Firma nicht für den Verlust von Daten. Der Kunde hat im Rahmen seiner Obliegenheits­pflicht die Daten regelmäßig, zumindest 1 Mal täg­lich, auf externe Datenträger abzuspeichern.

2. Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wird dahingehend begrenzt, daß in Fällen einfacher Fahrlässigkeit im Rahmen der Be­triebshaftpflicht der Firma gehaftet wird. Die Be­schränkung der Haftung gilt auch für Vertreter, Er­füllungs- und Verrichtungsgehilfen der Firma.

XI. Schadensersatz wegen Nichtabnahme

Befindet sich der Kunde mit der ihm obliegenden Abnahme der Ware in Verzug, so kann die Firma ihm zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, daß er die An­nahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ab­lehne. Nach dem Ablauf der Frist ist die Firma be­rechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten, wenn nicht die Leistung rechtzeitig erfolgt ist; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.

Hat die Erfüllung des Vertrages infolge des Ver­zuges für die Firma kein Interesse, so stehen ihr die vorbezeichneten Rechte zu, ohne daß es der Be­stimmung einer Frist bedarf.

Der Schaden wegen Nichterfüllung beträgt 20 % des Nettobetrages zzgl. MwSt. Sollten der Firma weitere Schäden entstehen, so kann sie diese geltend machen, wenn sie diese entsprechend nachweisen kann. Dem Kunden bleibt der Nachweis vor­behalten, daß eine Schaden nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist.

XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesam­ten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zah­lung ist Werther. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, sofern beide Parteien Kaufleute sind, Bielefeld.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts­bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

XIII. Allgemeine Servicebedingungen

1. Sämtliche Serviceleistungen der Firma(z.B. Auf­stellung von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparaturen) erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftrag oder Abnahme vom Kunden anerkannt werden.

2. Der Umfang der Leistungspflicht der Firma bestimmt sich nach dem (von der Firma) bestätigten Auftrag und deren Servicevorschriften.

3. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für den ungehinderten Beginn und zügige Durchführung Leistung der Firma erforderlich sind.

4. Die Preise für die Serviceleistungen der Firma bestimmen sich nach derer jeweils gültigen Service-Preisliste, Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sie können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um 15 % überschritten werden, ohne daß der Kunde berechtigt wäre, nach § 650 BGB zu kündigen.

5. Die Leistung der Firma gilt als abgenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistung dem Kunden zum Betrieb übergeben wird.

6. Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit den Serviceleistungen der Firma entstehen, deren Haftpflichtversicherung eintritt, wird die Firma die Auszahlung von Versicherungsbeträgen an den Kunden veranlassen bzw. bereits empfangene Beträge an den Kunden weiterleiten oder soweit nach den Versicherungsbedingungen zulässig, deren Ansprüche gegen die Versicherung an den Kunden abtreten. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

7. Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit den Serviceleistungen der Firma entstehen, deren Haftpflichtversicherung nicht eintritt, ist die Firma ausschließlich haftbar für die von ihr zu vertretenden direkten Schäden an dem bearbeiteten Gerät, aber auch nur dann, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist unabhängig von dem ihr nachgewiesenen Verschulden völlig ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für den Verlust von Daten. Jede Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Zeitwert des Gerätes.

Im übrigen gelten für die Serviceleistungen sowie die im Zusammenhang damit gelieferten Ersatzteile unseren Allgemeinen Verkaufs- und Liefer­bedingungen.

XIV.Widerrufsrecht / Rückgaberecht bei Verträgen mit Verbrauchern

1.Ist der Kunde Verbraucher hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen.

2.Der Kunde  (erwirbt er die Ware also weder in Ausübung einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit) so steht ihm ein Rückgaberecht gemäß § 356 i. V. m. § 312 d BGB zu.

3.Das Rückgaberecht besteht nicht, wenn Waren von CLARITY & SUCCESS Software GmbH für den Kunden individuell gestaltet werden oder im Falle von Sonderanfertigungen oder eine Lieferung von Sondergrößen.

4.Das Recht zur Rückgabe der Ware beträgt zwei Wochen und beginnt im Falle der Lieferung einer Ware nicht vor Erhalt der Ware. Voraussetzung für den Fristbeginn ist, dass es CLARITY & SUCCESS Software GmbH dem Kunden spätestens bis zur Lieferung der Ware die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (§ 312 c Abs. 2 BGB) mitgeteilt hat. Das Recht zur Rückgabe erlischt in jedem Fall auch ohne Mitteilung der Informationen spätestens sechs Monate nach Lieferung der Sache.

5.Der Kunde kann das Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Sache ausüben. Die Ausübung des Rückgaberechtes muss nicht begründet werden. Zur Einhaltung der zweiwöchigen Rückgabefrist reicht es aus, wenn der Kunde die Ware innerhalb der Frist an CLARITY & SUCCESS Software GmbH absendet.

6.Die Rücksendung muss an folgende postalische Adresse von CLARITY & SUCCESS Software GmbH, CLARITY & SUCCESS Software GmbH (Germany) erfolgen.

7.Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Unfrei eingesandte Rücksendungen werden von CLARITY & SUCCESS Software GmbH nicht angenommen und gehen auf Kosten des Absenders zurück.

8.Macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, hat er die empfangene Ware rechtzeitig zurückzusenden. Die Rückgabe der Ware hat in einwandfreiem Zustand und mit der Originalverpackung zu erfolgen. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, die Ware zu prüfen. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Kunde hat statt der Rückgewähr Wertersatz zu leisten, soweit eine Rückgewähr nicht mehr möglich ist. Die weiteren Rechtsfolgen der Rückgabe richten sich nach §§ 357 Abs. 1, S. 1, 346 BGB.

9.Falls die Ware beschädigt beim Kunden angekommen ist oder Mängel aufweist gelten die Regeln für Sach- und Rechtsmängel nach §6 dieser AGB.